Infos zur Patientenverfügung
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legt man schriftlich fest, wie man in schweren aussichtslosen Krankheitssituationen medizinisch behandelt und gepflegt werden möchte. Sollte man selbst nicht mehr in der Lage sein, sich zu der eigenen Behandlung zu äußern, ist der behandelnde Arzt zusammen mit den Angehörigen verpflichtet, den Willen des Kranken zu ermitteln. Sind Unklarheiten bzgl. des mutmaßlichen Willens, ist der Arzt verpflichtet, alle möglichen lebenserhaltenden und lebensverlängernden Maßnahmen vorzunehmen. Hat der Patient jedoch eine Patientenverfügung verfasst, so kann man sich auf den dort tatsächlichen Willen berufen.
Die Patientenverfügung ist verbindlich, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
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- der Wille des Verfassers muss eindeutig und nachvollziehbar sein.
- der Verfasser muss bei Niederschrift im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen sein.
- die Verfügung muss vom Verfasser unterschrieben sein. Die Unterschift sollte nicht älter als 2 Jahre sein.
Betreuungsverfügung
In der Betreuungsverfügung wird ein sog.“Betreuer“ benannt, der vom Vormundschaftsgericht offiziell eingesetzt und kontrolliert wird. Hat man Personen, denen man absolut vertraut, wählt man eigentlich die Vorsorgevollmacht. Dem Betreuer wird die Verwaltung der Angelegenheiten mit Hilfe des Vormundschaftsgerichtes zugetraut.
Man kann hier auch bestimmte Personen, die nicht gewünscht sind, ausschließen.
Es ist auch möglich, detaillierte Wünsche an die Betreuer anzugeben.
Vorsorgevollmacht
In schriftlicher Form werden hier ein oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigt, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen und Angelegenheiten zu meistern, die man aus körperlichen oder geistigen Gründen selbst nicht mehr regeln kann.
Alle Handlungen des Bevollmächtigten sind verbindlich.
Die Vorsorgevollmacht sollte alle wichtigen Aufgabenbereiche des Lebens abdecken:
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- Vermögenssorge
- Gesundheitssorge, Pflegebedürftigkeit
- Wohnungs- und Mietangelegenheiten
- Post und Telefon
- Behördenvertretung
- Aufenthaltsbestimmung
- Vertretung vor Gerichten und Beauftragung von Rechtsanwälten
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