Jugendschutzuntersuchung
Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung dient zum Schutz der Jugendlichen während ihrer Ausbildung. Für Jugendliche, die vor dem 18.Lebensjahr eine Ausbildung beginnen, ist diese Untersuchung gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz Pflicht und wird von uns durchgeführt.
Die Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme der Ausbildung und soll auch Aussagen zur Eignung machen. Die Nachuntersuchung soll vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres durchgeführt werden und stellt sicher, dass der Ausbildungsplatz keine körperlichen oder seelischen Gefährdungen und Belastungen darstellt.