Betriebsmedizin

Betriebsmedizin

Beratung, Betreuung und Vorsorge Ihres Betriebes

Ich habe vor einigen Jahren mit einer sehr zeitintensiven interessanten  Zusatzausbildung begonnen und diese 2/07 mit der erfolgreichen Facharztprüfung zur Betriebsmedizinerin abgeschlossen.
Der Betriebsarzt berät den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung und ist somit der Gesundheit der Arbeitnehmer verpflichtet. Er soll dazu beitragen, arbeitsplatzbezogene Gesundheitsschäden vorzubeugen z.B. bei Fragen der Ergonomie und der Hygiene.
In den von mir betreuten Betrieben ist mein Ziel die Gesundheit Ihres Betriebes mit seinen Beschäftigten. Gesundheit der Beschäftigten als Unternehmensziel ist ein wichtiger Baustein zum Erfolg. Arbeits- und Gesundheitsschutz erhalten und steigern das produktive Potential Ihrer Mitarbeiter. Wohlbefinden und Zufriedenheit motivieren und senken den Krankenstand.
In den zu betreuenden Betrieben und auch in unserer Praxis werden entsprechend der die Gesundheit gefährdenden Tätigkeiten  arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach den Gefahrengrundsätzen der Berufsgenossenschaften für Arbeitsplätze durchgeführt.
Diese Untersuchungen dürfen nur von speziell dafür ausgebildeten Ärzten durchgeführt werden.
Es geht dabei um Risiken bei der Arbeit wie z.B. Lärm, PC-Tätigkeit, Fahr- und Steuertauglichkeit, Atemschutz, Schweißrauche, biologische Arbeitsstoffe ect.
Diese werden von den Berufsgenossenschaften gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz gefordert. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.

Wir führen u.a. durch:
G 20 (Testung der Hörfähigkeit,z.B. bei Lärmarbeitsplätzen)
G 24 (Gefährdung der Haut)
G 25 (Testung der Fahr-,Steuer-und Überwachungstätigkeit)
G 26 (Untersuchung für Atemschutzgeräteträger z.B. für die Feuerwehr)
G 37 ( Bildschirmarbeitsplatz-Untersuchung)
G 41 (Arbeiten mit Absturzgefahr)
G 42 (Untersuchung nach der Biostoffverordnung, Infektionsrisiko, Gesundheitsberufe)

Außerdem werden über die betriebsärztliche Betreuung vor Ort in enger Zusammenarbeit  mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsrat Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach Arbeitssicherheitsgesetz und Unfallverhütungsvorschriften, nach Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung ect. zu medizinischen Sachverhalten, Risiken und Gefahren  am Arbeitsplatz beraten, um ggf. vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen und somit mögliche Schäden zu vermeiden.

Ich freue mich darauf, für die Gesundheit in Ihrem Unternehmen zu arbeiten.

Weitere Informationen erhalten Sie über eine Anfrage über das Kontaktformular, oder auch telefonisch.